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Benutzerordnung
für den Betriebsteil Kreisvolkshochschule des Kommunalen Eigenbetriebes „Kreismusikschule/Kreisvolkshochschule Bautzen“
§ 1 Geltungsbereich
Diese Benutzerordnung gilt für den Betriebsteil Kreisvolkshochschule (KVHS) des Kommunalen Eigenbetriebes „Kreismusikschule/Kreisvolkshochschule Bautzen“.
§ 2 Teilnahme
An den Veranstaltungen der KVHS Bautzen kann jeder Bürger teilnehmen. Teilnehmer unter 18 Jahren und nicht geschäftsfähige Personen bedürfen dazu der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
§ 3 Anmeldung
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die KVHS kommt ein Vertrag zustande, der zur Entrichtung einer Gebühr verpflichtet. Die Anmeldung kann: persönlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, E-Mail oder Internet sowie über Dritte in rechtswirksamer Vertretung erfolgen. Der Teilnehmer erklärt sich zur Angabe der erforderlichen persönlichen Daten (Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktmöglichkeiten) und zur Angabe der Bankverbindung und damit zur Teilnahme am Sepa-Lastschriftverfahren, bereit. Dazu muss ein schriftliches Sepa-Basis-Lastschrift-Mandat erteilt werden. Kosten für fehlgeschlagene Lastschriften sind vom Teilnehmer zu tragen.
Die jeweilige Kursgebühr wird durch Kalkulation und anhand der Gebührensätze der „Gebührensatzung der KVHS Bautzen“ ermittelt und im Kursprogramm veröffentlicht. Darin wird eine erforderliche Mindestteilnehmerzahl (z.B. im FB Sprachen 8-16 Teilnehmer) berücksichtigt. Wird diese ggfs. unterschritten, kann der Kurs mit einer erhöhten Gebühr durchgeführt werden. Die Teilnehmer haben bei der Neufestsetzung der Gebühr die Möglichkeit des Rücktritts. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt jeder Teilnehmer die „Benutzerordnung der Kreisvolkshochschule“ an.
§ 4 Rücktritt und Kündigung
Bei allen Kursen kann spätestens fünf Tage vor dem Beginn der Veranstaltung ohne Angabe eines Grundes von der Anmeldung zurückgetreten werden. Bei Rücktritt nach Ablauf der kostenfreien Rücktrittsfrist und vor Beginn der ersten Veranstaltung wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% der Kursgebühr (mindestens jedoch in Höhe von 5,00 € erhoben. Über eine Erstattung im Einzelfall bei Rücktritt eines Teilnehmers zu einem späteren Zeitpunkt aus wichtigem Grund (z.B. Wegzug, schwere Krankheit) entscheidet der Leiter der jeweiligen Regionalstelle der Kreisvolkshochschule. Die Gebühr errechnet sich dann anteilig aus der Höhe der bis dahin in Anspruch genommenen Kursgebühr. Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Rückwirkende Erstattungen sind nicht möglich. Fernbleiben von begonnenen Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt.
Gebührenerstattungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen der Kreisvolkshochschule (z.B. versäumte Unterrichtsstunden) werden nicht gewährt. Darüber hinaus kann die Kreisvolkshochschule bei Vorliegen wichtiger Gründe Teilnehmer fristlos vom Kurs ausschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Nichtzahlen von Gebühren; Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen, trotz vorangegangener Ermahnung durch den Kursleiter.
Die Kreisvolkshochschule kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder Gründe, die nicht von der Kreisvolkshochschule zu vertreten sind, einen Kurs abbrechen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Gebühren erstattet.
Fällig werden für besondere Leistungen lt. Gebührensatzung vom 01.08.2020: Rücklastschriften: 10,00 EUR; Rückerstattungen und Belegerstattungen: 5,00 EUR; Prüfungsentgelte: lt. Entgeltordnung der prüfenden Institution.
§ 5 Ermäßigungen
Eine Gebührenermäßigung um 50% erhalten Inhaber des Sozialpasses des Landkreises Bautzen. Bei der Anmeldung ist dies unter Vorlage des Sozialpasses zu beantragen. Einzelveranstaltungen sind von Ermäßigungen ausgenommen.
§ 6 Teilnahmenachweise
Auf Wunsch der Teilnehmer können Teilnahmebestätigungen oder Zertifikate am Kursende ausgegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmergebühr entrichtet wurde. Für Zweitschriften ist eine Gebühr entsprechend der „Gebührenordnung der Kreisvolkshochschule Bautzen“ zu entrichten.
§ 7 Haftung
Die Teilnehmer sind für den Besuch der Kurse und Veranstaltungen nicht unfallversichert. Die Haftung der Kreisvolkshochschule beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Sie haftet insbesondere nicht für das Abhandenkommen von Gegenständen aller Art.
§ 8 Hausordnung
Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Vertragspartner bzw. der/die Teilnehmer/in die jeweilige Hausordnung der genutzten Gebäude einzuhalten.
§ 9 Sonstiges
Fotografieren, Videoaufzeichnungen und Mitschnitte in den Veranstaltungen sind ohne vorherige Zustimmung durch die KVHS-Leitung untersagt. Lehrveranstaltungen dürfen nicht für Werbezwecke genutzt werden. Das Auslegen von Werbematerialien in den Einrichtungen der Kreisvolkshochschule bedarf der Zustimmung durch die zuständigen Regionalstellenleiter der KVHS.
§ 10 Datenschutz
Die bei der Anmeldung geforderten Daten werden zur Erfüllung der Aufgaben auf Datenträger gespeichert. Für statistische Erhebungen werden die Daten weiterverarbeitet, aber nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Datenangabe ist freiwillig. Bei Nichtangabe von bestimmten Daten kann für eine ordnungsgemäße Anmeldung zu gewünschten Veranstaltungen keine Garantie übernommen werden. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Freiwilligkeit und stimmen der maschinellen Datenverarbeitung zu. Die Mitarbeiter der KVHS Bautzen sind gemäß sächsischem Datenschutzgesetz geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

 


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Kontakt

Kreisvolkshochschule Bautzen
Regionalstelle Bautzen

Postplatz 3
02625 Bautzen

Tel.: 03591 27229-0
Fax: 03591 27229-19
E-Mail: info@kvhsbautzen.de

Regionalstelle Kamenz
Macherstr. 144a
01917 Kamenz

Tel.: 03578 309630
Fax: 03578 309755
E-Mail: info.kamenz@kvhsbautzen.de

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Fax: 03528 4163-88
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